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Psychotherapie

Behandlungsangebot

In meiner Praxis behandle ich Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr mit allen kinder- und jugendpsychiatrischen Erkrankungen. Häufige Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter sind beispielsweise:

  • Angststörungen

  • Depressionen

  • Aufmerksamkeitsstörungen

  • Störungen des Sozialverhaltens

  • Zwänge

  • Essstörungen

 

Neben Einzeltherapien biete ich Gruppentherapien für Kinder- und Jugendliche an. Die Teilnehmer für die Gruppen werden passend nach Alter und Behandlungsziel zusammengestellt. Beispiele hierfür sind:

  • Soziales Kompetenztraining

  • Achtsamkeitsgruppen

  • Skillsgruppe

Ablauf

Das Erstgespräch bietet die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens. Dabei stehen die bestehenden Probleme sowie die Ziele der Therapie im Vordergrund. In den folgenden Stunden wird eine umfassende Diagnostik durchgeführt, um zu klären, ob eine behandlungsrelevante psychische Erkrankung vorliegt und wie diese am besten behandelt werden kann. Dazu werden gemeinsam Behandlungsziele vereinbart sowie darauf aufbauend, ein Behandlungsplan erstellt. 

In der Regel finden die Therapiesitzungen dann einmal wöchentlich statt. Ergänzt wird die Behandlung durch regelmäßig stattfindende Elterngespräche.

Mein Behandlungsschwerpunkt ist kognitiv-verhaltenstherapeutisch. Zentraler Punkt der kognitiven Verhaltenstherapie ist die Tatsache, dass unsere Gedanken, d.h. die Bewertung einer Situation, einen großen Einfluss auf unser Verhalten und unsere Gefühle haben. Leidet ein Mensch an einer psychischen Erkrankung bewertet er bestimmte Situationen negativ oder nimmt diese verzerrt wahr. Die Gefühle, die daraus entstehen, können z.B. traurig machen oder beängstigend sein.

In der Therapie werden unerwünschte Verhaltensweisen und Denkmuster bewusst gemacht, durchleuchtet und letztlich systematisch abgebaut. Alternativ werden förderliche und hilfreiche Gedanken aufgebaut und neue Verhaltensweisen eingeübt.

Kosten

 

Privatversicherte

Die Versicherungsbedingungen der privaten Kostenträger sind unterschiedlich, sodass die Kostenerstattung unterschiedlich gehandhabt wird. Ich empfehle Ihnen daher, sich diesbezüglich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erkundigen.

Beihilfe

Die Kostenerstattung von Beihilfeberechtigten richtet sich nach den Beihilfevorschriften.

Selbstzahler

Eine Übernahme der Kosten durch die Eltern selbst ist möglich.

Gesetzlichversicherte Patienten

haben in Privatpraxen die Möglichkeit von ihrer Krankenkasse eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren finanziert zu bekommen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, und erfordert verschiedene formelle Vorgänge. Nähere Informationen zur Kostenerstattung erhalten Sie in der Informationsbroschüre der Landespsychotherapeutenkammer Baden- Württemberg unter: 

www.lpk-bw.de/sites/default/files/nachrichten/broschuren/201310-bptk-ratgeber-kostenerstattung.pdf

 

Privatbehandlungen, die über Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse, Sie selbst, Ihre private Krankenkasse oder Beihilfe bezahlt werden, werden nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) berechnet. 

 

Falls Sie Fragen diesbezüglich haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

© Stefanie Feurer
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